Aufsichtenlehrgang Standaufsicht
am Samstag 22. Februar ab 10 Uhr
Das Angebot richtet sich nur an Vereinsmitglieder.
Lehrgangsinhalt:
Einführung: Unterschied Standaufsicht zwischen Druckluftwaffen und Feuerwaffen
Für die Aufsicht bei Feuerwaffen benötigt man die Voraussetzung nach § 7 WaffG, also die Waffensachkunde.
In sechs Lernmodulen:
- Schießstätten (§ 27 WaffG):
- Schießstätten im Sinne des Waffengesetzes
- Schießstand-Richtlinien DSB
- Sportordnung DSB (Schwerpunkt)
- Waffenrechtliche Bestimmungen (§§ 12, 15, 27 WaffG; §§ 6, 7, 9 AWaffV):
- Allgemeine Bestimmungen
- Regelungen zur Benutzung von Schießstätten
- Altersgrenzen
- Aufbewahrung von Schusswaffen
- Aufgaben als Aufsicht (§§ 10, 11 AWaffV; §27 WaffG u. SpO DSB):
- Checkliste für Schieß- und Standaufsichten
- Ständige Beaufsichtigung
- Untersagung der Teilnahme am Schießen
- Ordnungsgemäßes Verhalten der Sportschützen und anwesenden Personen
- Transport der Schusswaffen
- Aufbewahrung von Waffen auf der Schießstätte u. Versicherungsfragen(§ § 4, 17, 36 WaffG i.V.m. §§ 13, 14 AWaffV)
- Transportbehältnis
- Waffenraum / -Kammer
- Vorübergehende Aufbewahrung “angemessene Aufsicht”
- Haftpflicht- u. Unfallversicherung des Betreibers, Schützen u. Gastschützen
- Verwaltungsberufsgenossenschaft u. Erste Hilfe:
- Allgemeine Bestimmungen
- Anforderungen an Schießanlagen aus Sicht der VBG
- Reinigung der Schießstätte
- Umgang mit Schusswaffen (§§ 2, 3WaffG u. SpO DSB):
- Umgang mit Schusswaffen
- Gewehr, Pistole, Revolver und Flinte