Schützengesellschaft Butzbach von 1410 e.V.

Auf ein Wort – Oktober 2023

Bericht erstellt am 8. Oktober 2023

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Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder, 

wie sagt man so schön, aus gegebenem Anlass, bereits nach der letzten Info wieder eine Schützen Inform. Diesmal geht es um ein Thema, dass uns alle als legale Waffenbesitzer betrifft. Jeder von euch wird sich hoffentlich schon einmal hiermit beschäftigt haben. Es geht um die „Aufbewahrung von Waffen und Munition“ im häuslichen Umfeld. Diverse Vorfälle in diesem Zusammenhang, auch in Hessen, zwingen nun, zwar noch vereinzelt, die zuständigen Behörden zu handeln. 

Für alle Waffen- und Munitionsbesitzer, die von der Waffenbehörde des Wetteraukreises betreut werden, bedeutet dies, dass sie aktuell mit Aufbewahrungskontrollen nach dem WaffG bzw. dem AWaffV zu rechnen haben. 

Von der Waffenbehörde des Wetteraukreises wurde daher aktuell wie folgt informiert: 

Die Waffenbehörde führt im gesamten Kreisgebiet unangemeldete Kontrollen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition bei den Legalwaffenbesitzern durch. 

Nochmals zur Begriffserklärung: Legalwaffenbesitzer (Sportschützen) sind im Besitz einer grünen oder gelben Waffenbesitzkarte. Hierin sind alle im Besitz befindlichen Waffen und die zugehörige Munition aufgeführt. Munition, die nicht eingetragen ist oder für die es keine zugehörige Waffe gibt, darf nicht besessen werden. 

Die Rechtsgrundlage für diese Überprüfungen ergibt sich aus § 36 Absatz 3 Satz 2 des Waffengesetz (WaffG). 

Hier ein Auszug aus dem Gesetzestext: 

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. 

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. 

(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html) 

Die konkreten Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition sind § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) zu entnehmen. 

Betroffen von dieser Maßnahme sind zunächst Waffenbesitzer, die bis jetzt noch nicht ihre ordnungsgemäße Aufbewahrung gegenüber der Behörde nachgewiesen haben oder aktuell auch Jäger, die über keinen gültigen Jagdschein verfügen. Diese Kontrollen sind durch die Waffenbesitzer zu dulden. 

Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften werden als Ordnungs-widrigkeiten (§ 34 Nr. 12, 13 AWaffV) oder in schweren Fällen als Straftat (§ 52 Absatz 3 Nr. 7a WaffG) geahndet bzw. bestraft. 

Nicht nachvollziehbare Verweigerungen der Kooperationsbereitschaft bei der Nachschau sind nach aktueller Rechtsauffassung als grober Verstoß gegen das Waffengesetz anzusehen, was unter Umständen den Verlust der Zuverlässigkeit und somit den Widerruf und die Einziehung waffen- sowie jagdrechtlicher Erlaubnisse nach sich ziehen kann. 

Die Kontrolleure treten bei den Kontrollen uniformiert auf und legitimieren sich mittels Dienstausweis. Bei bestehenden Zweifeln kann Rücksprache mit der zuständigen Behörde gehalten werden. Die Erreichbarkeiten sind dem nachstehenden Link zu entnehmen: 

https://wetteraukreis.de/service/recht-sicherheit-ordnung/dienstleistungen/allgemeine-ordnungsangelegenheiten/waffenrecht

Leider hat es bezüglich dieser Aufbewahrungskontrollen bereits Vorfälle gegeben, die u.a. Auslöser für diese Schützen Inform sind. 

Wir möchten euch daher nochmals dringend darauf aufmerksam machen, die ordnungsgemäße Aufbewahrung der in eurem Besitz befindlichen Waffen und Munition gewissenhaft zu überprüfen. 

Sollte sich hier jemand unsicher sein, oder Fragen hierzu haben, bitte sprecht Achim Beckmann oder Dieter Klee hierzu an. Im Falle, dass Ihr bereits Besuch von der Behörde hattet, wären wir für eine kurze Info hierzu dankbar. 

Herzlichst Eure 

Schützengesellschaft Butzbach von 1410 e.V. im Oktober 2023

Sonntag, 8. Dezember
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